Neubau einer Gemeinschaftsunterkunft – Noch nötig?

18.09.2025

Auf Empfehlung des Gemeindevorstands hat die Gemeindevertretung in einer vorangegangenen GV-Sitzung beschlossen, den Neubau einer Gemeinschaftsunterkunft für geflüchtete Personen zu prüfen. Anlass hierfür ist der Auslauf der Baugenehmigung im Juni 2026. Eine Verlängerung der Baugenehmigung und gegebenenfalls ein Kauf der jetzigen Container kann nur erfolgen, wenn das Gebäude nach dem GEG (Gebäudeenergiegesetz) energetisch saniert wird. Was in dieser Form erhebliche Kosten verursachen würde. Die Verwaltung hat sich zwischenzeitlich in diversen Workshops intensiv mit dem Thema beschäftigt und das Ergebnis zielt auf einen Neubau für ca. 150 Personen auf dem jetzigen bzw. teils umgebenden Areal hin.

Grundsätzlich ist die FDP nicht gegen einen Neubau. Angesichts von sinkenden Belegungszahlen in der Flüchtlingsunterkunft spricht sie sich dafür aus, vorerst einen Bauabschnitt für max. 50 Personen als Ersatz zu prüfen. Dies wäre auch dem Erhalt des Ortsbildes, dem alten Baumbestand und den finanziellen Mitteln zuträglicher. Die FDP wird zur kommenden Gemeindevertretung einen Änderungsantrag unter dem Aspekt Bestand/Neubau der Wirtschaftlichkeits- und Folgekostenberechnung statt einer Kostenschätzung einbringen.

Zudem werden folgende Fragen gestellt:

  • Wie viele Wohnungen hat die Gemeinde angemietet?
  • Wieviel kosten die entsprechenden Wohnungen und mit wie vielen Personen sind diese aktuell belegt?
  • Welche Wohnung steht seit wann leer?
  • In welchem rechtlichen Status (z.B. Asylbewerber im Asylverfahren, anerkannte Asylbewerber, usw. … befinden sich die jeweiligen Bewohner in den einzelnen Unterbringungstypen vor dem rechtlichen Status.

Anzumerken ist noch, dass anerkannte Asylbewerber eine freie Wohnsitzwahl haben und auch woanders im Bundesgebiet leben können. Somit bleiben vielleicht dreißig Personen übrig. Rechtfertigt das einen immensen finanziellen Kraftakt, zumal auch in der Betreuung durch einen Standortleiter, Hausmeister sowie eine Sozialarbeiterin nachgelegt wurde?