Bürgerhaus – Klärungsbedarf bei geplanter Bürgerbefragung

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Die FDP-Fraktion sieht nach der letzten Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses (UBA) am 30.03.26 weiterhin offenen Klärungsbedarf hinsichtlich der geplanten Bürgerbefragung. „Wir bedauern, dass seitens der Verwaltung zu diesem wichtigen Thema bisher kein eigener Vorschlag vorgelegt wurde“, erklärt Christoph Zeller, baupolitischer Sprecher der FDP-Fraktion.

Stattdessen lag ein gemeinsamer Vorschlag der Fraktionen von CDU, Grünen und Initiative 2.0 vor. „Gerade bei Vorhaben von größerer Tragweite halten wir eine sachliche, fachlich fundierte und neutrale Vorlage der Verwaltung für unerlässlich“, so Zeller.

Auch der Zeitpunkt der Ausschusssitzung wird von der FDP kritisch eingeordnet: „Die Terminierung kurz vor dem Ende der Wahlperiode ist zumindest erklärungsbedürftig“, merkt Ulrike Schöttelndreier, stellvertretende Fraktionsvorsitzende, an.

In der Sache selbst äußert die FDP Zweifel am derzeitigen Ansatz der Bürgerbefragung. „Ohne eine belastbare Datengrundlage und konkret ausgearbeitete Modelle ist ein substanzieller Erkenntnisgewinn nur eingeschränkt zu erwarten“, betont Zeller.

Insbesondere fehle es weiterhin an nachvollziehbaren Konzepten, etwa für ein mögliches Erbpachtmodell – trotz bereits bekundeten Interesses. Um den Bürgern eine Abwägung der Alternativen zu ermöglich, müssten für jede der Alternativen die konkreten Kosten und insbesondere die Folgekosten benannt werden sowie die geplante Finanzierung (Grundsteuererhöhung???). Bei der Alternative Erbbaurecht müsste erläutert werden, wie das funktioniert, da die wenigsten Bürger wissen, was dieses Verfahren zum Inhalt hat.

Mit Blick auf die angespannte Haushaltslage der Gemeinde mahnt die FDP zudem zur Zurückhaltung: „Die finanziellen Spielräume sind begrenzt. Vor diesem Hintergrund sollte sorgfältig abgewogen werden, welche Erwartungen realistisch erfüllt werden können“, so Schöttelndreier.

Die FDP spricht sich daher für eine solide, transparente, neutrale und faktenbasierte Grundlage für weitere Entscheidungen aus.

„Eine Bürgerbefragung kann nur dann einen wertvollen Beitrag leisten, wenn sie auf klaren und belastbaren Konzepten aufbaut“, so Schöttelndreier abschließend.